Ordnungs- und Sicherheitsanweisungen für Besucher

Damit Ihr Aufenthalt bei uns sicher und reibungslos abläuft, geben wir Ihnen einige Informationen mit auf den Weg. Bitte beachten Sie beim Betreten des Betriebsgeländes in Hamminkeln folgende Ordnungs- und Sicherheitsanweisungen:

Damit Ihr Aufenthalt bei uns sicher und reibungslos abläuft, geben wir Ihnen einige Informationen mit auf den Weg.
Die Besucherunterweisungen finden Sie auch hier als PDF-Download.

Bitte beachten Sie beim Betreten des Betriebsgeländes in Hamminkeln folgende Ordnungs- und Sicherheitsanweisungen:

  • Fahrzeuge
    •    Auf dem gesamten Betriebsgelände und den Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung.
    •    Jede Behinderung des innerbetrieblichen Verkehrs sowie der Anfahrtswege, der Aufstellflächen für die Feuerwehr und der Rettungsfahrdienste ist streng untersagt.
    •    Die aufgestellten Gebots-, Verbots- und Hinweisschilder sowie die Höchstgeschwindigkeit von 10 Km/h sind zu beachten.
    •    Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
    •    Das Befahren von Gehwegen ist aus statischen Gründen (evtl. unterirdische Rohr- bzw. Kabelkanäle) zu unterlassen.
    •    Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur an den gekennzeichneten Plätzen zulässig.
    •    Rasenflächen dürfen weder befahren noch beparkt werden. Das Abstellen von Waren und Gegenständen ist nur an den dafür zugewiesenen Stellen zulässig.
    •    Der eingeschränkte Winterdienst ist zu beachten.
  • Verhalten in den Fabrikhallen
    •    Besucher sind aufgefordert sich nur in Begleitung Ihres Ansprechpartners bzw. seines Vertreters aufzuhalten und dessen Anweisungen folge zu leisten.
    •    Auf in Krane hängende oder verfahrene Lasten ist zu achten und der erforderliche Sicherheitsabstand einzuhalten.
    •    Bei Begegnungsverkehr mit Gabelstaplern ist ebenfalls der erforderliche Sicherheitsabstand zu halten. Stapler und Flurfahrzeuge haben im Betriebsbereich grundsätzlich Vorfahrt vor Fußgängern.
    •    Im gesamten Fertigungsbereich ist zu rotierenden Bauteilen ein Sicherheitsabstand zu halten.
    •    Im Falle eines Brandes sind die Produktionshallen bzw. Gebäude auf dem kürzesten Wege gemäß den Hinweisschildern zu verlassen.
    •    Um Gefährdungen auf Verkehrswegen zu vermeiden sind vorhandenen Türen zu nutzen.
  • Fotografier-, Film- und Sprachaufzeichnungsverbot
    •    Das Fotografieren, Filmen und Aufzeichnen von Gesprächen auf dem Betriebsgelände ist grundsätzlich untersagt.
    •    Sondergenehmigungen werden durch die Betriebsleitung oder Ihres Ansprechpartners bzw. seines Vertreters erteilt.
  • Haftung für Schäden
    •    Für Schäden am Privateigentum haftet die jeweilige für den Fahrzeughalter zuständige Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur dann, wenn sie ein Verschulden trifft. Verursachte Schäden melden Besucher umgehend ihrem Ansprechpartner bei SETEX Textil GmbH oder an der Zentrale.
    •    Die Nichtbeachtung der Sicherheitsanweisungen kann ernsthafte Verletzungen und Sachschäden zur Folge haben. Sie haften für alle Schäden, die die SETEX Textil GmbH, deren Mitarbeiter oder Dritte dadurch erleiden, dass Sie die Sicherheitsanweisungen nicht befolgen.
  • Rauchverbot
    •    Am gesamten Standort besteht Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen außerhalb der Fabrikhallen erlaubt.